Bouldern im Lindental

Hier ein Auszug aus den aktuellen Schutzbestimmungen von 2009:

Art. 5: In der Zone A (Geismeflue) sind zusätzlich untersagt:

a) das Begehen vom 1. Februar bis 30. Juni;

b) das Klettern und Abseilen;

c) das Bouldern oberhalb einer Höhe von 5 Metern;

d) die Durchführung von Wettkämpfen, kommerziellen und öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltungen;

e) das Lagern, Biwakieren und Feuern und

f) das Befahren mit Motorfahrzeugen, Motorrädern, Mountainbikes oder anderen Sportgeräten.