Bouldern im Lindental
Hier ein Auszug aus den aktuellen Schutzbestimmungen von 2009:
Art. 5: In der Zone A (Geismeflue) sind zusätzlich untersagt:
a) das Begehen vom 1. Februar bis 30. Juni;
b) das Klettern und Abseilen;
c) das Bouldern oberhalb einer Höhe von 5 Metern;
d) die Durchführung von Wettkämpfen, kommerziellen und öffentlich ausgeschriebenen Veranstaltungen;
e) das Lagern, Biwakieren und Feuern und
f) das Befahren mit Motorfahrzeugen, Motorrädern, Mountainbikes oder anderen Sportgeräten.